Detektei Diebstahl- und Betrugsdelikte
wir ermitteln!

Leitung: Erster Kriminalhauptkommissar a. D.

Abt. OK, Dirk. M.

Unsere Privat– und Wirtschaftsdetektive ermitteln seit Jahrzehnten in Fällen von Diebstahl und Betrug. Sind Unternehmen durch Einbruch oder Transport- oder Lagerdiebstahl geschädigt, ermitteln unsere Detektive schnell und effizient. In Fällen von Versicherungsbetrug z. B. das Erschleichen von Leistungen, sind wir seit fast 40 Jahren für unsere Kunden erfolgreich im Einsatz. Auch Privatpersonen sind oft von Diebstahls- und Betrugsdelikte betroffen, wie z. B. durch Anlagebetrug oder Heiratsschwindel.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie diskret und unverbindlich zu beraten.

Diebstahl und Unterschlagungsdelikte haben aus unserer Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen.

Neben den Verlusten durch Diebstahl und Unterschlagung sind durch Korruption verursachte Verluste um ein Vielfaches höher.

Vorteilsnahme bei der Vergabe von Aufträgen oder Dienstleistungen, der „Verkauf“ von Arbeitsverträgen bis hin zum Verrat von Firmen-Know-how verursachen europaweit Milliardenschäden in den betroffenen Unternehmen.

Auch beim Verkauf von Kundendaten an den Wettbewerb konnten unsere Detektive eine Anzahl von Unternehmen vor erheblichen Verlusten bewahren. Die organisierte Kriminalität hat sich bereits europaweit in vielen Unternehmen etabliert.

Kriminelle Mitarbeiter nutzen ihr sich angeeignetes Wissen über interne Abläufe, um bandenmäßige Großdiebstähle zu organisieren.

österreichischer Detektivverband

Kontakt zur Detektei ACON

Wir beraten Sie gerne zum Thema Diebstahl- und Betrugsdelikte, rufen Sie uns an:

oder schreiben Sie uns:

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Detektei ACON Detektive Idel GmbH, gegründet 1988 mit Sitz in Solingen. Erlaubnis gem. § 34a GewO seit 1991

Als erste Detektei Deutschlands 1999 durch den TÜV Rheinland zertifiziert.

Qualität ist kein Zufall – Vorreiter in der Detektiv Branche

BUDEG

Vier Jahrzehnte Ihr Partner
bei Diebstahl und Betrug

0800 7170007

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acon@acon-detektive.com

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Detektei ACON Detektive
Wirtschaftsdetektive - Privatdetektive

Betrugsdelikte werden im Strafgesetzbuch ab § 263 behandelt. Unsere Mandanten beauftragen uns u. a. mit der Aufklärung von Urkundenfälschung, über Heiratsschwindler bis hin zum Versicherungsbetrug.

Die Wirtschaftsdetektive der Detektei ACON verfügen über 40 Jahre Ermittlungserfahrung

Im Fall von Delikten kommt es darauf an, schnell zu reagieren und zeitnah zu ermitteln, sodass die Spuren noch frisch sind und mögliche Zeugen sich noch gut erinnern können.

Der Straftatbestand des Diebstahls wird im Strafgesetzbuch in § 242 geregelt. Besonders schwere Fälle, z. B. wenn Täter zur Durchführung des Diebstahls Gewalt anwenden oder Schutzeinrichtungen wie Tresore oder Alarmanlagen zum Schutz des Diebstahls überwinden, werden in § 243 StGB geregelt.

Unsere Detektive ermitteln häufig in Fällen von Bandendiebstahl (organisierte Kriminalität § 129 StGB), Wohnungseinbrüchen und Lagerdiebstahl. Diebstahlsdelikte können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

ACON Detektive international ermitteln auch in Fällen von Diebstahl des geistigen Eigentums, wie z. B. in Fällen von Markenpiraterie. Das Recht am geistigen Eigentum wird im BGB, § 90, geregelt. Die häufigsten Fälle der Detektei ACON sind Verletzungen des Patent- und Markenrechts. Häufig ergeben die durchgeführten Ermittlungen das Vorliegen von Werks- bzw. Betriebsspionage.

Diebstähle durch betriebseigene Mitarbeiter, wie z. B. Transport- oder Lagerdiebstähle, verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe.

ACON Spezialisten ermitteln in Diebstahlsfällen international und national

Auch in weiteren Bereichen der Wirtschaftskriminalität, z.B. bei Diebstahl und Versicherungsbetrug, sind unsere Detektive tätig.

Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an

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