Sorgerecht ist auch Sorgepflicht!

*** 30 Jahre ACON Privatdetektive ***

Herzlich Willkommen - ACON Detektive

Norbert Idel

Geschäftsführer

Mit Sicherheit erfolgreich – 30 Jahre Acon Detektive

Qualität ist kein Zufall!

3 Jahrzehnte ACON Detektive

0800 7170007

In eigener Sache: Warum ACON Detektive?
Wir waren die Ersten!

Als erste Detektei Deutschlands haben wir bereits im Jahr 1999 ein QM-System eingeführt und werden seitdem vom TÜV Rheinland jedes Jahr erneut zertifiziert.

Hiermit waren wir ein wichtiger Vorreiter in der gesamten Branche der Detekteien und privaten Ermittler.

Der Name ACON Detektive Idel GmbH steht seit Jahrzehnten für Professionalität, Qualität und hohes Engagement.

Durch die erfolgreiche Bearbeitung tausender Fälle, sowohl durch unsere Wirtschaftsdetektei als auch durch unsere angegliederte Privatdetektei können unsere Privatdetektive und unsere Wirtschaftsdetektive auf große Erfahrungswerte zurückgreifen.

Kriminalistisch geschulte Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive mit jahrzehntelanger Erfahrung und dem nötigen Einfühlungsvermögen sind national und weltweit im Dienste unserer Kunden im Einsatz.

Sorgerecht – Familienrecht - Detektei ACON​

Detektive Sorgerecht ACON

In nicht einvernehmlichen Scheidungsverfahren oder der strittigen Trennung vom Lebenspartner, wird sehr oft um das Sorgerecht und um das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder heftig gestritten.

Der Gesetzgeber hat im Familienrecht sowohl das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht usw. geregelt und dies soll ausschließlich dem Kindeswohl dienen.

Unsere Privatdetektive ermitteln schnell, diskret und gerichtsverwertbar in Fällen des Sorgerechts.

Drei Jahrzehnte Ermittlungserfahrung in Fällen des Sorgerechts

Detektei / Sorgerecht

Die elterliche Sorge, oder wie bei unseren österreichischen Nachbarn genannt, die Obsorge, wird bei verheirateten Paaren immer von beiden Erziehungsberechtigten ausgeübt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Kindeswohl.

Nach Trennungen bzw. nach einer Scheidung versucht nicht selten ein Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu erlangen.

Bei Eltern, bei denen ein Elternteil Ausländer ist, oder ein Migrationshintergrund besteht, wird oft, neben dem Versuch, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestritten. Als Grund für das alleinige Sorgerecht wird sehr oft die Gefährdung des Kindeswohls angeführt. Unter anderem eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls werden meist als Gründe für das alleinige Sorgerecht vorgetragen. Weitere Gründe zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts können u. a. durch nachgewiesene Erziehungsfehler, Misshandlungen, der Gefährdung der Gesundheit des Kindes oder durch eine nachgewiesene Vernachlässigung erreicht werden.Sehr oft wird unsere Detektei damit beauftragt, die o. g. Kriterien zu überprüfen. Leider stellen unsere Detektive sehr oft fest, dass die Schulpflicht vernachlässigt wird, oder eine Gefährdung durch einen neuen Lebenspartner vorliegt.

In extremen Fällen, in denen das Kind oder die Kinder in einem gefährlichen Umfeld, wie z. B. im Rotlichtmilieu oder im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten vorgefunden wird, werden umgehend die zuständigen Behörden informiert.

Auf jeden Fall ist betroffenen Elternteilen immer zur Einschaltung eines Fachanwaltes für Familienrecht zu raten.

Unter Berücksichtigung, niemals gegen das Kindeswohl zu handeln, ermitteln ACON Detektive für Sie in Fällen des Ehe-, Unterhalts- und Sorgerechts und sichern gerichtsverwertbare Beweise.

Kontakt zur Detektei ACON

Wir beraten Sie gerne zum Thema Sorgerecht, rufen Sie uns an:

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Rückruf

Detektei ACON Detektive Idel GmbH, gegründet 1988 mit Sitz in Solingen. Erlaubnis gem. § 34a GewO seit 1991

Als erste Detektei Deutschlands 1999 durch den TÜV Rheinland zertifiziert.

Qualität ist kein Zufall – Vorreiter in der Detektiv Branche

TÜV-Zertifikat

Drei Jahrzente ihr Partner für Sorgerecht

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Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an

acon@acon-detektive.com

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*** Lassen Sie sich unverbindlich von den Detektiv/innen der Detektei ACON über unsere Ermittlungsmöglichkeiten in Sorgerechtsfällen braten ***

Detektei ACON Detektive ermitteln in Fällen des Sorgerechts

Berufliche und finanzielle Aspekte sind oft der Hintergrund für langandauernde gerichtliche Auseinandersetzungen, in denen um das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht gestritten wird. 

Im Extremfall wird das im Sorgerechtsverfahren erteilte Umgangsrecht genutzt, dem Sorgerechtsinhaber das Kind zu entziehen. Leider werden die Kinder oft ins Ausland entführt und sollen in der Familie des Kindesentziehers aufwachsen. 

Wer die Kinder vom Gericht zugesprochen bekommt, erhält vom Ex-Partner in den meisten Fällen Kindesunterhalt und ist durch die Betreuung der Kinder ans Haus gebunden, möglicherweise erhält er hierdurch auch Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt oder nachehelichen Unterhalt.

Bei Zweifeln, ob das Kind oder die Kinder bei dem dann Erziehungsberechtigten tatsächlich gut aufgehoben sind, oder möglicherweise nicht kindgerecht umsorgt werden, verschaffen Ihnen unsere Privatdetektive schnell und zuverlässig Gewissheit.

Die dringendsten und häufigsten Fragen in Fällen des Sorgerechts an unsere Detektive sind:

© drubig-photo

In all diesen Fällen ermitteln die Privatdetektive der Detektei ACON.

Die Professionalität und jahrelange Erfahrung unserer Detektei gewährleisten unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte die Ermittlung gerichtsverwertbarer Beweise.

Gerade in dem hochsensiblen Bereich, in dem es sich ausschließlich um das Kindeswohl handeln darf, ist die detektivische Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl bei der Durchführung von Ermittlungen im Sorgerecht unabdingbar.

Unsere Privatdetektive bearbeiten seit Jahrzehnten Sorgerechtsangelegenheiten und wissen genauestens, worauf es ankommt, um gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.

Selbstverständlich arbeiten unsere Detektive auch gerne mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen und stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Detektei ACON Detektive Sorgerecht braucht Aufklärung

Allgemeine Erklärung/ Sorgerecht:

Das elterliche Sorgerecht ist gesetzlich im Familienrecht (BGB §§ 1626-1698) festgehalten und geregelt.

Grundsätzlich haben der Vater und die Mutter sowohl die Pflicht wie auch das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen.

Das elterliche Sorgerecht ist das Recht und die Verpflichtung gegenüber dem Kind als Person (Personensorge) und dem Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) in umfänglicher Sorge bzw. Fürsorge zu tragen.

© DrUGO

Rat vom erfahrenden Privatdetektiv:

Die Detektive der Detektei ACON empfehlen bei Unklarheiten oder Streitigkeiten in der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts z. B. im Falle einer Trennung/ Scheidung einen Fachanwalt für Familien- und Sorgerecht hinzuzuziehen.

Für die Detektei ACON ist es eine Selbstverständlichkeit in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsbeistand gemeinschaftlich Ergebnisse zu ermitteln.

Auch in weiteren Bereichen des Familienrechts, z.B. dem Unterhaltsrecht, sind unsere Detektive tätig.
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